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Allgemeine Geschäftsbedingungen von TOURO e.K.

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Abweichende Verein­barungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen können in einer angemessen Kündigungsfrist geändert oder ergänzt werden. Vorher eingehende Aufträge werden nach den alten Allgemeinen Geschäftsbdingungen bearbeitet und ausgeführt.

2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art auch immer dar. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen sind möglich.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen TOURO und dem Kunden kommt mit der Annahme der Bestellung seitens TOURO durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsbestätigung per elektronischer Nachricht zustande. Ein Angebot des Bestellers kann TOURO innerhalb von 14 Tagen ab Zugang annehmen. TOURO behält sich vor, eine Bestellung des Kunden nicht anzunehmen, z.B. weil die

bestellte Ware nicht verfügbar ist oder der Bestellvorgang aus anderen Gründen nicht durchführbar ist. In diesem Fall unterrichtet TOURO unverzüglich den Kunden von der Nichtannahme der Bestellung durch schriftliche oder elektronische Nachricht, ohne für deren Zugang zu haften.

4. Lieferung, Lieferfristen und Termine

Versandweg und -mittel sind ohne besondere Vereinbarung der freien Wahl von TOURO überlassen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware die Geschäftsräume von TOURO verlassen hat. Der Kunde hat die Verpflichtung die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Transportschäden sind sofort dem Transport­unternehmen anzuzeigen. TOURO ist zu Teillieferungen und entsprechender Rechnungsstellung berechtigt. Die Versandkosten erhöhen sich hierdurch für den Besteller nicht. Wenn nichts anderes vereinbart erfolgt die Versendung mit der jeweiligen Standardversicherungssumme des/der gewählten Transportunternehmens/ -art auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die angegebene Lieferanschrift. Der Empfänger hat für die Möglichkeit der Zustellung bzw. Abholung der bestellten Ware zu sorgen.

Wir garantieren ein Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 Wochen an TOURO erfolgen. Zur Frist­wahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Lieferdatum). Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zu Rücksendung verpflichtet. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Bei höherer Gewalt, sonstiger von TOURO nicht zu vertretender-, auch vorübergehender- Unmöglichkeit oder nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Lieferung durch unsere Vorlieferanten sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verlängern, oder, falls ein Ende der Behinderung nicht abzusehen ist, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Befindet sich TOURO in Verzug aus Eigenverschulden, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme oder Leistung ablehnt. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzu­treten.

5. Gewährleistung

TOURO gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu prüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich gegenüber TOURO mitgeteilt werden, ebenso versteckte Mängel. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.TOURO hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder Vollständige  Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. (§ 476a BGB).

 

6. Haftung

Schadensansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben- und Schutzpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und außervertraglicher Haftung sind ausge­schlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln seitens TOURO oder einem seiner gesetzlichen Vertreter verursacht worden ist. Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragsvolumen begrenzt.

7. Zahlungsbedingungen

Die Artikel werden an Sie grundsätzlich nach Vorkasse oder Nachnahme geliefert. Die Möglichkeit zum Skontoabzug beseht nicht. Sie haben die Möglichkeit durch vorherige Banküberweisung oder Lastschriftverfahren zu bezahlen. Bei Auslandsüberweisungen sind die jeweiligen Gebühren zu beachten, damit der volle Rechnungs­betrag bei TOURO gutgeschrieben wird. Die Lieferung per Nachnahme beschränkt sich auf Deutschland. Die Nachnahmegebühr trägt der Besteller, zusätzlich zu den Versandkosten. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen stehen TOURO auch ohne Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 3 % über den jeweiligen Diskontsatz, mindestens jedoch l % je angefangener Monat zu. Das Mahnverfahren wird nach der ersten Zahlungserinnerung unverzüglich eingeleitet. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden.

Die Aufrechnung mit Forderungen, die weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt sind, sowie die Aus­übung eines Zurückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen.. Die Geltendmachung eines möglichen Verzugs­schadens bleibt hiervon unberührt. Vor der vollständigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen und etwaiger Kosten ist TOURO auch ohne Nachfristsetzung zu weiteren Lieferungen oder Leistungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma TOURO. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu nutzen, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonst wie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges Dritten zu überlassen.

9. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis- auch als Rücktritt- sich ergebenden Streitigkeiten ist Hanau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, werden die anderen Punkte hiervon nicht berührt.

11. Schlussbestimmung

Alle Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. Sie können auch mittels Telefax oder E-Mail übersandt werden. Dies gilt auch von TOURO erstellte Rechnungen.

Maintal, den 01. Januar 2005